Berufsunfähigkeit

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Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist eine der wichtigsten Versicherungen –Wieso?

  • „durch Krankheit oder Unfall verursacht Unfähigkeit, den aktuellen Beruf auszuführen“
  • Sind Sie berufsunfähig, entfäll ihr Arbeitseinkommen und der Anspruch auf Krankentagegeld mit den daraus resultierenden Folgen für ihren Vermögensaufbau und ihre Altersvorsorge.
  • Laut Statistik werden ca 25% der arbeitenden Bevölkerung berufsunfähig

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Definition lt. §172 VVG

Für den Eintritt der Berufsunfähigkeit gibt es vielfältige Ursachen. Dieses sind neben den klassischen Erkrankungen der Knochen immer mehr Erkrankungen der Psyche, welche meist auf Stress oder Überlastung zurück zu führen sind. In den vergangenen Jahren wurden die Erkrankungen der Wirbelsäule und des Skeletts von den psychischen Erkrankungen auf Grund Stress und Überbelastung überholt.

Sind Sie rentenversicherungspflichtig, ist bekanntlich eine Absicherung vorgesehen. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Begriff der Berufsunfähigkeit inzwischen verschwunden, dort kennt man nur noch die „Erwerbsminderung“. Es wird also bei der Prüfung nur noch darauf abgestellt, ob überhaupt irgendeine Tätigkeit ausgeübt werden kann. Egal was vorher an beruflicher Bildung/ Ausbildung vorhanden war, jetzt spielt es bei der Prüfung keine Rolle mehr. Dadurch hat sich die Möglichkeit, eine Rente zu erhalten, deutlich reduziert.

Bei der Auswahl eines geeigneten Versicherers für die Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente sind die Bedingungen ausschlaggebend, denn nur was dort vereinbart ist, bringt ihnen einen rechtssicheren Anspruch auf einen Berufsunfähigkeitsrente.

Aus den unterschiedlichen Kriterien gilt es die für ihre Situation wichtigen zu filtern und die Bedingungen der in Betracht kommenden Versicherer (auch bei Überprüfung ihres bestehenden Absicherung) zu überprüfen. Haben Sie sich zu folgenden Fragen schon Gedanken gemacht?

  • Wie definiert der Versicherer den Beruf und welche Änderungen ergeben sich gegenüber der gesetzlichen Definition?
  • Welche Ereignisse sind auslösend und wie lange muss die Beeinträchtigung bestehen/ bestanden haben?
  • Welche Behandlungen kann der Versicherer anordnen und müssen Sie die Behandlung ausführen?
  • Was passiert bei Berufswechseln mit dem Schutz, was wenn Sie (länger) Ausscheiden aus dem Beruf?
  • Welche Bereiche oder Szenarien sind generell ausgeschlossen? (Krieg? Terror?)
  • Was ist im Leistungsfall? Umorganisation möglich/ notwendig?
  • Kann der Versicherer abstrakt oder konkret verweisen?
  • Wann und wie lange erkennt er die Berufsunfähigkeit an? Kann er nachprüfen? Wann? Wie?
  • Wie lange versichert man Sie? 67? 65? Unbegrenzt?
  • Wollen Sie die Absicherung „solo“ oder in Kombination mit einer Lebens-/ Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge?

Diese Punkte sind Bestandteil der Beratung, die ihnen helfen soll, der für Sie geeigneten BU-Versicherer herauszufinden. Im Vorfeld einer Terminvereinbarung erhalten Sie Unterlagen zu ihrer Vorbereitung auf den Termin.

Wollen Sie ihre bestehende BU-Versicherung überprüfen, ihren Absicherungsbedarf errechnen lassen und den Versorgungsbedarf decken, dann rufen Sie an oder schicken Sie mir ein Mail.